Kreisliche Krankenhäuser zur ISW-Studie:
Investitionsstau gefährdet stationäre Gesundheitsversorgung in der Fläche

Gesundheitswesen

Pressemitteilung

Die Landräte und Geschäftsführer der kreislichen Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt haben aus Sicht ihrer fünf Kliniken nachdrücklich den Investitionsbedarf bekräftigt, den die aktualisierte Studie des Instituts für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung (ISW) im Auftrag der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt öffentlich gemacht hat.

„Das Land erfüllt schon seit Jahren seine Investitionsverpflichtungen nach dem Krankenhausgesetz nur unzureichend, so dass die Krankenhäuser dringend notwendige Neu- und Ersatzanschaffungen von medizinischen Geräten und bauliche Erhaltungsmaßnahmen mit eigenen Mitteln finanzieren mussten. Dies ist aber bei einer sich weiter verschärfenden Kostensituation nicht länger leistbar“, stellt Michael Ziche, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt und Landrat des Altmarkkreises Salzwedel, heute in Osterweddingen fest. Hier hatten sich die Landräte und die Geschäftsführer der kreislich getragenen Krankenhäuser im Land Sachsen-Anhalt zu einem Erfahrungsaustausch über die zunehmend schwierigere Situation ihrer Häuser getroffen.

„Die kreislichen Krankenhäuser rutschen immer weiter in die roten Zahlen. Ursächlich sind neu qualitative Anforderungen, steigende Personalausgaben und zu niedrige Investitionsmittel des Landes. Dieses Defizit droht die stationäre Gesundheitsversorgung und damit das politische Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Fläche ernsthaft zu gefährden“, ergänzt Uwe Schulze, Vizepräsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt und Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

„Wir erwarten im Landeshaushalt 2020 ein deutliches Bekenntnis zu mehr Investitionen in die gesamte Krankenhauslandschaft Sachsen-Anhalts. Erforderlich ist angesichts niedriger Zinsen kein spezielles Kreditprogramm für Krankenhäuser über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, sondern schlichtweg mehr Landesgeld“, unterstreicht Norman Schaaf, Geschäftsführer des Gesundheitszentrums Bitterfeld/Wolfen gGmbH.

Hintergrundinformationen:

Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a Grundgesetz gehört die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zur konkurrierenden Gesetzgebung. Da der Bund die Kompetenzen nicht vollständig an sich gezogen hat, bleiben die Länder für die Planung und Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser zuständig. Die rechtliche Ausgestaltung ergibt sich in Sachsen-Anhalt aus dem Krankenhausgesetz (KHG LSA).

Gemäß § 2 KHG LSA haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Krankenhausversorgung der Bevölkerung nach Maßgabe des Krankenhausplanes sicherzustellen. Derzeit gibt es noch fünf Krankenhäuser in kreislicher Trägerschaft:

  • Altmark-Klinikum gGmbH
  • Carl von Basedow Klinikum Saalekreis gGmbH
  • Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH
  • Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH
  • Klinikum Burgenlandkreis GmbH

In den anderen Landkreisen stehen die Krankenhäuser in freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft.

 

V. i. S. d. P.:

Geschäftsführer Theel, Telefon: 0391/5653110 u. 0172/3808291
Stellv. Geschäftsführer Struckmeier, Telefon: 0391/5653130 u. 0171/6433201


Pressemitteilung vom 28. Juni 2019 [PDF-Dokument: 107 kB]

28.06.2019